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Nationalpark
Foto: R. Mayr

Definition


Laut Definition der Weltnaturschutzunion IUCN ist ein Nationalpark (Schutzgebietskategorie II) ein "Schutzgebiet, das hauptsächlich zum Schutz von Ökosystemen und zu Erholungszwecken verwaltet wird".

 
Dies bedeutet, dass ein Nationalpark für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss - im Gegensatz z.B. zu Wildnisgebieten oder strengen Naturreservaten, die in die Schutzgebietskategorie I fallen.

Der Schutz von Ökosystemen beinhaltet Artenschutz und den Erhalt der genetischen Vielfalt. Die in den Nationalparks geschützten Ökosysteme sollen in ihrer Natürlichkeit erhalten werden, möglichst unbeeinflusst durch den Menschen. Aus diesem Anspruch resultieren viele der Probleme in Zusammenhang mit der Einrichtung von Nationalparks. Denn "unbeeinflusst vom Menschen" bedeutet die Rücknahme von Nutzungen wie Jagd, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei oder bestimmter touristischer Aktivitäten.

Zu den zwei genannten Hauptzielen kommen vier nachrangige Ziele: "Wissenschaftliche Forschung, Bildung, Schutz der Wildnis und Schutz bestimmter natürlicher/kultureller Erscheinungen". Die deutsche Übersetzung der "Guidelines for Protected Area Management Categories" mit den Definitionen aller sechs Schutzgebietskategorien erschien 1994 sowie 2000 in 2. korrigierter Auflage, herausgegeben von der Föderation der Natur- und Nationalparke Europas, EUROPARC.
 
Hier die von der IUCN autorisierte Übersetzung der Kategorie II "Nationalpark":

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03.05.2011,